
In dem neuen Artikel heißt es, jeder habe das Recht, in Übereinstimmung mit dem Gesetz Bargeld für Bank- und andere Formen von Rechtsgeschäften zu verwenden. Damit ist Slowenien nach Ungarn und der Slowakei der dritte EU-Mitgliedstaat, der das Recht auf Bargeld in seiner Verfassung festlegt.
Die Europäische Zentralbank erklärte, dass sie das Kernziel der Verfassungsänderung begrüße, die Verfügbarkeit und Akzeptanz von Bargeld zu stärken. Die EU hatte im vergangenen Jahr eine Obergrenze für Barzahlungen von 10.000 Euro ab Mitte 2027 beschlossen, um Finanzkriminalität zu bekämpfen.
Diese Nachricht wurde am 02.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
