
Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag, das die Partei die Linke in Auftrag gegeben hatte. Darin wird zum einen auf EU-Regelungen im Digital Services Act verwiesen. Das europäische Recht habe Anwendungsvorrang - ein nationaler Alleingang Deutschlands könnte dazu im Widerspruch stehen. Zudem könnte laut dem Gutachten auch das im Grundgesetz garantierte Erziehungsrecht der Eltern ein Hindernis darstellen. Im weiteren wird auf das Herkunftslandprinzip als weitere Hürde verwiesen: Die Unternehmen hinter Social-Media-Plattformen wie beispielsweise Meta und Google hätten Sitze in Irland - eine nationale Regelung hätte laut dem Gutachten weitgehend keine Auswirkungen für sie.
Diese Nachricht wurde am 29.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
