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Bayern
Söders Kreuzerlass vor dem Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich seit heute mit dem Kreuzerlass für bayerische Behörden.

    Markus Söder, Bayerischer Ministerpräsident (CSU), steht im Eingangsbereich der bayerischen Staatskanzlei neben einem Kreuz, das er kurz zuvor aufgehängt hat
    Markus Söder und das Kreuz in der Staatskanzlei - seit 1. Juni hängen in allen bayerischen Behörden und öffentlichen Gebäuden Kreuze. (picture alliance/ dpa/ Peter Kneffel)
    Auf Anordnung der Landesregierung unter Ministerpräsident Söder muss seit Juni 2018 in allen staatlichen Gebäuden in Bayern ein Kreuz hängen. Die Regelung war von Anfang an umstritten. Mehrere Klagen dagegen wies der bayerische Verwaltungsgerichtshof Mitte 2022 ab.
    Die Revision beim Bundesverwaltungsgericht wurde vom Bund für Geistesfreiheit eingereicht. Er sieht die Weltanschauungsfreiheit seiner Mitglieder sowie die staatliche Neutralitätspflicht verletzt und spricht von einer Bevorzugung der christlichen Religion. Ein Urteil wird nächste Woche erwartet.
    (Az. 10 C 3.22 u.a.)
    Diese Nachricht wurde am 14.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.