
Das Verwaltungsgericht bestätigte in einem Eilverfahren die von der Stadt erlassene entsprechende Verfügung. In der Begründung hieß es, dass bei der Demonstration von Unterstützern der am Mittwoch verurteilten Lina E. von einem "unfriedlichen Verlauf" auszugehen sei. Die Organisatoren der Kundgebung hatten einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde eingelegt werden - eine Instanz höher, beim sächsischen Oberverwaltungsgericht.
Ungeachtet des bestehenden Verbots bereitet sich die Polizei in Leipzig auf einen Großeinsatz vor. Die linke Szene habe bundesweit für die sogenannte "Tag-X-Demo" mobilisiert. Man rechne nach wie vor mit vielen gewaltbereiten Demonstranten, hieß es.
Gegen Lina E. und drei Mitangeklagte wurden wegen Gewalttaten gegen Rechtsextreme mehrjährige Haftstrafen verhängt. Die Studentin befindet sich unter Auflagen auf freiem Fuß, bis das Urteil rechtskräftig ist.
Diese Nachricht wurde am 02.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.