Archiv


Solidarpakt II soll im Grundgesetz festgeschrieben werden

Die Themen heute: die Föderalismusreform und hier besonders die Forderung der ostdeutschen Länder, den Solidarpakt II im Grundgesetz festzuschreiben. Außerdem geht es noch einmal um das Übernahmeangebot der Deutschen Börse an die Londoner Stock Exchange. Dazu schreibt die :

    Das mit Spannung erwartete große Ereignis der europäischen Börsenkonsolidierung hat nun begonnen. Denn wenn die Deutsche Börse die LSE übernimmt, fällt die Entscheidung darüber, wer die Nummer eins im europäischen Börsenkonzert ist. Mit einer kombinierten Marktkapitalisierung der gelisteten Unternehmen von rund 3,6 Billionen Dollar entstünde die zweitgrößte Börse der Welt hinter der New York Stock Exchange, eine Position, die für den Erzrivalen der Deutschen Börse, Euronext, uneinholbar wäre. Aus diesem Grund könnte Euronext reagieren, und es könnte ein spektakulärer Bieterwettstreit in Gang kommen.

    Mit der Föderalismusreform befasst sich die Financial Times Deutschland:

    Was Basarhändler können, so müssen sich die Ost-Ministerpräsidenten gedacht haben, können wir schon lange: Im Zuge der Föderalismusreform müsse der Solidarpakt im Grundgesetz verankert werden, fordert Thüringens Regierungschef Dieter Althaus.
    Dabei ist die Forderung gleich aus mehreren Gründen abstrus. Zum einen hat die Neuverteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern rein gar nichts mit dem Solidarpakt zu tun - außer, die neuen Länder würden danach trachten, künftig den Aufbau alleine zu schultern. Davon aber kann nicht die Rede sein. Stattdessen geht es ihnen darum, die Hilfe aus dem Bund für sakrosankt zu erklären.


    Die Frankfurter Allgemeine Zeitung fragt sich:

    Soll man Althaus und andere ostdeutsche Politiker wirklich ernst nehmen? Dann müsste man diese Politiker auffordern, ihr Verfassungsverständnis zu überprüfen. Ihre Begründung jedenfalls, ohne Verankerung im Grundgesetz könnten Gelder für den Osten bei künftigen schwierigen Haushaltslagen als Steinbruch benutzt werden, ist dünn,

    lesen wir in der Frankfurter Allgemeine Zeitung, für die feststeht:

    Geldzusagen für einen begrenzten Zeitraum gehören nicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

    Im Schwärzwälder Bote aus Oberndorf heißt es:

    Reichlich unverfroren verknüpfen die neuen Länder ihr Ja zur Föderalismusreform mit einem grundgesetzlich garantierten Solidarpakt. Das grenzt an Nötigung, wenn nicht Erpressung. Nein, dem Solidarpakt kann kein Verfassungsrang zuerkannt werden. Das würde den Osten auf ewige Zeiten an den Tropf des Westens hängen.