
Das Oberlandesgericht Frankfurt hob einen Einstellungsbeschluss des Landgerichts Frankfurt auf. Dieses hatte das Verfahren unter Hinweis auf das Doppelbestrafungsverbot eingestellt, weil es bereits ein ähnliches Verfahren in der Schweiz gegen die Beschuldigten gab, dass ebenfalls eingestellt worden war. Dem widersprach nun das Oberlandesgericht. Es erklärte, bei den beiden Fällen handele es sich nicht um einen Komplex unlösbar miteinander verbundener Tatsachen.
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden früheren DfB-Präsidenten Zwanziger und Niersbach sowie dem damaligen Funktionär Schmidt Hinterziehung von Steuermitteln vor. Die drei sollen mitgewirkt haben, dass die Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA zu Unrecht als Betriebsausgabe des DFB im Jahr 2006 verrechnet wurde. Sie streiten die Vorwürfe ab.
Diese Nachricht wurde am 22.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.