Kabinettssitzung
Sondervermögen für Länder: Bundesregierung beschließt rechtliche Voraussetzungen

Die Bundesregierung hat die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um den Ländern und Kommunen ihren Anteil am Infrastruktur-Sondervermögen zur Verfügung zu stellen.

    Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU, oben M) nimmt an der Sitzung des Bundeskabinetts im Bundeskanzleramt teil.
    Bundeskabinett beschließt Voraussetzungen für Infrastruktur-Sondervermögen der Länder. (Kay Nietfeld/dpa)
    Das Kabinett verabschiedete einen Gesetzentwurf des Finanzministeriums. Die 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen werden demnach nach dem sogenannten "Königsteiner Schlüssel" auf die Bundesländer verteilt. Das Verfahren orientiert sich am jeweiligen Steueraufkommen und der Einwohnerzahl der 16 Länder. Diese können mit den Geldern Investitionen finanzieren. Die Maßnahmen können laut Gesetzentwurf bis Ende 2036 bewilligt werden. Die Länder sollen dem Bund jährlich über die Verwendung der Gelder berichten.
    Bundeskanzler Merz schrieb auf X, der Länderanteil aus dem Sondervermögen solle schnell, flexibel und gezielt etwa für Schulen, Kitas, Straßen oder Krankenhäuser eingesetzt werden.
    Diese Nachricht wurde am 02.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.