
Das Kabinett verabschiedete einen Gesetzentwurf des Finanzministeriums. Die 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen werden demnach gemäß dem sogenannten "Königsteiner Schlüssel" auf die Bundesländer verteilt. Das Verfahren orientiert sich am jeweiligen Steueraufkommen und der Einwohnerzahl der 16 Länder. Diese können mit den Geldern Investitionen finanzieren. Die Maßnahmen können laut Gesetzentwurf bis Ende 2036 bewilligt werden. Die Länder sollen dem Bund jährlich über die Verwendung der Gelder berichten.
Diese Nachricht wurde am 02.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.