Ansteigende Beitragsbemessungsgrenzen
Sozialabgaben für Gutverdiener sollen deutlich steigen

Die Sozialabgaben für Besserverdienende sollen im kommenden Jahr deutlich steigen. Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums bestätigte einen Bericht über Details eines Verordnungsentwurfs zu den sogenannten Bemessungsgrenzen. Im Ergebnis bedeutet dies für die Betroffenen weniger Netto vom Brutto.

    Das Bild zeigt denAusschnitt einer Gehaltsabrechnung mit Abzügen in der Sozialversicherung.
    Illustration zum Thema Sozialabgaben und Beitragsbemessungsgrenze (dpa / Jens Büttner)
    Demnach werden in der gesetzlichen Rentenversicherung künftig Beiträge fällig bis zu einem Monatseinkommen von einheitlich 8.050 Euro. Bislang liegt der Wert in Westdeutschland bei 7.550 Euro und in Ostdeutschland bei 7.450 Euro im Monat. Die Grenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll von derzeit 5.175 auf dann rund 5.513 Euro steigen. Nach Angaben der Sprecherin ist der Entwurf in der Regierung in die Ressortabstimmung gegangen, also noch nicht endgültig.
    Die Bemessungsgrenzen legen fest, bis zu welcher Gehaltshöhe Sozialbeiträge fällig werden. Abgabefrei ist nur der darüberliegende Teil, sofern vorhanden. Die Rechengrößen werden regelmäßig an die Einkommensentwicklung angepasst. Da diese im vergangenen Jahr zumindest im Schnitt signifikant anstieg, sollen nun auch die Grenzwerte entsprechend angehoben werden.
    Diese Nachricht wurde am 14.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.