Demnach werden in der gesetzlichen Rentenversicherung künftig Beiträge fällig bis zu einem Monatseinkommen von einheitlich 8.050 Euro. Bislang liegt der Wert in Westdeutschland bei 7.550 Euro und in Ostdeutschland bei 7.450 Euro im Monat. Die Grenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll von derzeit 5.175 auf dann rund 5.513 Euro steigen. Nach Angaben der Sprecherin ist der Entwurf in der Regierung in die Ressortabstimmung gegangen, also noch nicht endgültig.
Die Bemessungsgrenzen legen fest, bis zu welcher Gehaltshöhe Sozialbeiträge fällig werden. Abgabefrei ist nur der darüberliegende Teil, sofern vorhanden. Die Rechengrößen werden regelmäßig an die Einkommensentwicklung angepasst. Da diese im vergangenen Jahr zumindest im Schnitt signifikant anstieg, sollen nun auch die Grenzwerte entsprechend angehoben werden.
Diese Nachricht wurde am 14.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.