
Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums bestätigte einen Bericht über Details eines Verordnungsentwurfs zu den sogenannten Bemessungsgrenzen. Demnach werden in der gesetzlichen Rentenversicherung künftig Beiträge fällig bis zu einem Monatseinkommen von einheitlich 8.050 Euro. Bislang liegt der Wert in Westdeutschland bei 7.550 Euro und in Ostdeutschland bei 7.450 Euro im Monat. Die Grenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll von derzeit 5.175 auf dann rund 5.513 Euro steigen. Die Bemessungsgrenzen legen fest, bis zu welcher Gehaltshöhe Sozialbeiträge fällig werden.
Nach Angaben der Sprecherin ist der Entwurf in der Regierung in die Ressortabstimmung gegangen, also noch nicht endgültig.
Diese Nachricht wurde am 14.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.