
Dies sei ein wichtiger Schritt zu einem besseren Schutz vor Gewalt, sagte die VdK-Referentin für Frauen- und Familienpolitik, Schoß, der Nachrichtenagentur epd. Sie sehe es allerdings kritisch, dass der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung erst ab 2032 greife und die Länder erst ab 2027 ein ausreichendes Netz an Hilfsangeboten zur Verfügung stellen müssten.
Das Gesetz sieht für Opfer unter anderem von häuslicher Gewalt einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe vor. Bis dieser gilt soll mit finanzieller Unterstützung durch den Bund das Hilfesystem bedarfsgerecht ausgebaut werden. Dazu zählen insbesondere mehr Frauenhäuser, Schutzwohnungen und Beratungsstellen.
Diese Nachricht wurde am 15.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.