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Bundeskabinett
Sozialversicherungsrechengrößen für 2024 beschlossen

Das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungs-Rechengrößen für das kommende Jahr beschlossen.

    Das Bild zeigt denAusschnitt einer Gehaltsabrechnung mit Abzügen in der Sozialversicherung.
    Die Sozialversicherungs-Rechengrößen für das kommende Jahr wurden heute festgelegt. (Archivbild) (dpa / Jens Büttner)
    Wie das Bundessozialministerium in Berlin mitteilte, steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung im Westen von derzeit 7.300 auf 7.550 Euro pro Monat. Im Osten sind es 7.450 anstatt bisher 7.100 Euro.
    Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenkasse wurde von 66.600 auf 69.300 Euro im Jahr angehoben. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 62.100 Euro jährlich beziehungsweise 5.175 Euro monatlich.
    Grundlage für die Berechnungen ist die Lohnentwicklung im Jahr 2022. Nötig ist noch die Zustimmung des Bundesrats.
    Diese Nachricht wurde am 11.10.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.