
In einem Podcast des "Focus" sagte Spahn, alle redeten im Zusammenhang mit der AfD immer über Verbotsverfahren. Er fragte, wie es denn wäre, wenn man schaue, ob man jemandem extrem Rechten wie Höcke die aktiven und passiven Wahlrechte abnehmen könne.
Höcke wurde bereits zweimal zu fünfstelligen Geldstrafen verurteilt, weil er verbotene SA-Parolen benutzt hatte. Seine Thüringer AfD wurde vom Landesverfassungsschutz bereits 2021 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Der Entzug eines Grundrechts muss vom Bundestag, von der Bundesregierung oder von einer Landesregierung beantragt werden. Ein solcher Fall würde dann vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Dieses muss feststellen, ob von dem Betroffenen eine ernsthafte Gefahr für die Demokratie ausgeht.
Diese Nachricht wurde am 10.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
