
Die zuständige Richterin in Palma habe diese Entscheidung getroffen, bestätigte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Damit folgte sie der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die Spanien für nicht zuständig hält. Die Anwälte von Fernandes können gegen die Entscheidung jedoch Einspruch einlegen.
Fernandes wirft Ulmen vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt hatte angekündigt, gegen die ursprüngliche Berichterstattung des Magazins "Der Spiegel" gerichtliche Schritte einzuleiten.
Diese Nachricht wurde am 14.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
