
Das hat das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg festgestellt. Es wies Klagen ab, die Spanien sowie mehrere Fischereibetriebe aus den spanischen Regionen Asturien und Galicien eingereicht hatten.
Es ging um Meeresgebiete mit empfindlichen Ökosystemen, in denen die EU-Kommission zum Beispiel Schleppnetze verboten hat.
Gegen die Urteile können die Kläger noch vor dem Europäischen Gerichtshof vorgehen.
(Az. T-681/22 u.a.)
Diese Nachricht wurde am 11.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.