
In einem Positionspapier der Abgeordneten heißt es, dass Abtreibungen künftig generell außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt sein sollten. Für die Frage, wann eine Schwangerschaft abgebrochen werden darf, solle es aber weiterhin klare gesetzliche Vorgaben geben. Abtreibungen sind bisher laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig, bleiben aber in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Über die Abschaffung des Paragrafen wird seit Jahren gestritten. Zuletzt hatte eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfohlen, Abtreibungen in den ersten Wochen der Schwangerschaft zu entkriminalisieren.
Diese Nachricht wurde am 25.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.