
Dies geht aus dem Entwurf für ein Positionspapier hervor, das die Fraktion heute beschließen will. Demnach sollen - Zitat - "gezielte, offensichtlich unerwünschte und erhebliche verbale sowie nicht-körperliche sexuelle Belästigungen" stärker sanktioniert werden. Das soll zum Beispiel gelten, wenn eine Person in ein sexuelles Geschehen einbezogen wird oder die Belästigung erniedrigenden Charakter hat. Solche Vorfälle seien derzeit im Regelfall straflos, erklärte die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Eichwede. Sie betonte zugleich, es solle bei dem neuen Straftatbestand aber nicht um jede Form solcher Belästigung gehen. Etwa unerwünschte Komplimente, Kussgeräusche oder Pfiffe sind dem Papier zufolge nicht sanktionswürdig.
Diese Nachricht wurde am 20.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.