
Dies geht aus dem Entwurf für ein Positionspapier hervor, das die Fraktion heute beschließen will. Demnach sollen - Zitat - "gezielte, offensichtlich unerwünschte und erhebliche verbale sowie nicht-körperliche sexuelle Belästigungen" stärker sanktioniert werden. Das soll zum Beispiel gelten, wenn eine Person in ein sexuelles Geschehen einbezogen wird oder die Belästigung erniedrigenden Charakter hat. Solche Vorfälle seien derzeit im Regelfall straflos, erklärte die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Eichwede. Sie betonte zugleich, es solle bei dem neuen Straftatbestand aber nicht um jede Form solcher Belästigung gehen. Laut dem Papier sind etwa unerwünschte Komplimente, Kussgeräusche oder Pfiffe nicht sanktionswürdig. Die Durchsetzung moralischer Vorstellungen sei nicht Aufgabe des Sexualstrafrechts, heißt es.
Diese Nachricht wurde am 20.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.