
Er sagte der "Bild am Sonntag", angesichts der angespannten Finanzlage müsse die Beitragsbemessungsgrenze angepasst werden. Es sei noch deutlich mehr drin. Klüssendorf verwies dabei auf sein eigenes Gehalt. Für ihn gelte der Maximalbeitrag und er wäre in der Lage, auch mehr zu zahlen. Konkrete Zahlen nannte der SPD-Politiker nicht.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei einem Bruttolohn von rund 5.510 Euro. Auf das darüber liegende Einkommen werden keine weiteren Beiträge erhoben. Zum Vergleich: Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung liegt bei 8.050 Euro.
Diese Nachricht wurde am 22.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.