
Mast sagte im Deutschlandfunk, angesichts der großen organisatorischen Herausforderung laufe man bei einem Termin schon im Januar Gefahr, die Wahl nachträglich wiederholen zu müssen.
Brand hatte in einem Brief an Bundeskanzler Scholz dafür geworben, den im Grundgesetz vorgegebenen Zeitrahmen zur Ansetzung von Neuwahlen voll auszuschöpfen. Er beträgt 60 Tage nach Auflösung des Bundestags. Brand verwies darauf, dass der Zeitplan durch die Feiertage am Jahresende eingeengt werde. Laut einem Zeitungsbericht will die Bundeswahlleiterin am Montag mit ihren Kollegen aus den Ländern beraten.
Diese Nachricht wurde am 09.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
