
Eine Anpassung etwa auf das Niveau der Rentenversicherung könne ein Beitrag zur Entlastung der Krankenkassen sein, ohne die Versicherten über Gebühr zu belasten. Zuspruch für diesen Vorschlag gab es aus den Reihen der Grünen und vom Sozialverband SoVD.
Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung bei rund 5.500 Euro monatlich, die der Rentenversicherung bei 8.050 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet den maximalen Bruttolohn, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei.
Diese Nachricht wurde am 07.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.