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Sperre wegen Besitzes von Infusionsbesteck?

Für Dopingsperren könnte demnächst ein spektakuläres Präzedenzurteil anstehen. Es dürfte die Diskussion um den Indiziennachweis ähnlich befeuern wie der Fall der deutschen Eisschnellläuferin Claudia Pechstein. Vermeintlicher Sünder: der russische Skilangläufer Nikolai Pankratow.

Von Grit Hartmann | 18.12.2010
    Der Ski-Weltverband FIS reagierte rasch. Die Doping-Anklage, die am achten September an den russischen Verband ging, schildert einen nur wenige Tage alten Vorfall: Nikolai Pankratow – Langläufer und Teilnehmer der Winterspiele in Vancouver – fiel dem Schweizer Zoll mit verdächtigem Gepäck auf. Er führte Utensilien für intravenöse Injektionen und 22 Ampullen des Kälberblut-Mittels Actovegin mit sich. Die Anklage hält fest, dass Pankratow für den Stoff, der nicht auf der Verbotsliste der Weltantidoping-Agentur Wada steht, ein Rezept vorwies. Jedoch sei der intravenöse Gebrauch auch von Actovegin eine verbotene Methode. – Der Russe wurde vorläufig suspendiert, demnächst entscheidet die FIS, ob sie ihn für zwei Jahre sperrt.

    Kein Dopingmittel, stattdessen Besitz von Infusions-Utensilien. Den untersagt der Wada-Code – aber noch nie wurde ein Athlet deshalb gesperrt. Um dem zu entgehen, müsste Pankratow nachweisen, dass er nicht vorhatte, sich selbst Mittel zu infundieren:

    "Was eigentlich nach menschlichem Ermessen gar nicht möglich ist. Man hat etwas bei sich, das grundsätzlich für irgendetwas geeignet ist, und deswegen bekommt man ein Berufsverbot für die Dauer von zwei Jahren verhängt und wird natürlich auch gebrandmarkt."

    Pankratow wird vom Mainzer Anwalt Markus Höss vertreten. Der versierte Sportrechtler weiß um den Präzedenzwert eines solchen Indizienurteils. Die FIS wolle das offenbar durchziehen. Eine erste Verhandlung lief Anfang November in Abwesenheit des Athleten und seines Anwalts; eine zweite am Monatsende:

    "Das Ergebnis dieses Hearings ist uns bis heute nicht bekannt. Ich weiß jetzt nur, dass das angeblich ein Hauptsachetermin war. Das wurde mir in der Ladung weder mitgeteilt, noch wurde die Ladung zeitlich so rechtzeitig mir vorher zugestellt, dass ich da hätte reagieren können. Das hat man jetzt im Nachhinein verlautbart über die Presse, dass das ein Hauptsachetermin gewesen sei und dass man da eine Entscheidung getroffen habe. Wiederum hinter verschlossenen Türen, ohne sauberen Vorwurf, ohne Akteneinsicht, ohne Ladung und ohne Rücksichtnahme auf einen Verlegungswunsch, einen Terminverlegungswunsch von unserer Seite."

    Höss fragt, ob bei Pankratow vollständiges Infusionsbesteck beschlagnahmt wurde. Ein wichtiger Punkt – Athleten dürfen nämlich erlaubte Substanzen in kleinen Mengen selbst spritzen. Infusionen etwa aus einem Tropf dürfen sie dagegen nicht vornehmen:

    "Ich hab ein paar verschwommene Bilder gesehen von irgendwelchen noch verpackten Schläuchlein und Nadeln, die man so schwerlich interpretieren kann, was da drin war. Das war wohl in einem anderen Medikament mit drin, das hat man da wohl rausgekruschelt. Diese Information hab ich mir von dritter Seite beschafft. Aber offiziell weiß ich das nicht, was da genau gefunden wurde."

    Der schwerste Vorwurf des Anwalts lautet, die Anklage der FIS sei nicht korrekt:

    "Das gehört für mich zu den Grundprinzipien eines Verfahrens, dass man zunächst mal einen sauberen, objektiv richtigen Vorwurf ermittelt. Und das stimmt ja auch schon nicht. In dem Vorwurf steht etwas von Actovegin und zu irgendwelchen Utensilien zur intravenösen Verabreichung von Actovegin. Das geht ja in eine ganz andere Richtung. Hier geht man von irgendwelchen Substanzen, die die Sauerstoffbeförderung im Blut möglicherweise begünstigen, aus. Und deshalb hat man eben eins gesagt: Diese Methode wird hier besessen."

    Tatsächlich kann irritieren, dass die FIS ihre Anklage gegen Pankratow nicht allein auf den Besitz von Infusionsgerät stützt. Die Erwähnung von Actovegin beschert der Causa jedoch zusätzliche Sprengkraft. In den USA steht schon die Einfuhr unter Strafe. In einigen EU-Staaten war es nie zugelassen; vom deutschen Markt wurden Actovegin-Ampullen 2009 genommen. Das Rezept für Pankratow stammt von einem deutschen Sportmediziner. Es ist legal, eine Substanz für den Einkauf in einem anderen Land zu verschreiben – aber auch befremdlich. Nach Deutschlandfunk-Informationen stellte Klaus Gerlach, Teamarzt beim Fußball-Bundesligisten Mainz 05 und Betreuer von Topathleten am Olympiastützpunkt Rheinland-Pfalz, das Rezept aus. Auf Anfrage teilt er mit, Actovegin habe – Zitat – "eine sehr alte Tradition" bei der Behandlung von muskulären Beschwerden. Im Fall Pankratow habe sein Rezept "im Ansatz nichts mit Doping zu tun".

    Plagen den Russen Muskelprobleme? Ja, sagt Anwalt Höss. Zwei-Milliliter-Ampullen seien eher für Spritzen geeignet denn als Infusionszusatz. Auf solche Spritzen schwor einst auch Bayern-Doc Hans-Wilhelm Müller-Wohlfarth. Pharmakologie-Professor Fritz Sörgel weist auf folgende Problematik hin:

    "Ob es tatsächlich bei Muskelverletzungen eine Verbesserung verursacht, das kann überhaupt nicht gesagt werden. Es gibt ja auch keinerlei klinische Studien dazu. Wenn Sportler Actovegin infundieren, dann dient das praktisch immer zur Maskierung eines Dopingmittels, in der Regel dann des Blutdopings."

    Der Stoff stand für einige Jahre auf dem Doping-Index. Angeblich reduziert er die Blutverdickung nach Epo-Spritzen. Man fand leere Ampullen im Abfall des Lance-Armstrong-Stalls, Actovegin war im Balco-Skandal im Spiel oder bei Dopingdoktor Fuentes. Unlängst brachte es die Substanz zu neuer Prominenz. Der kanadische Arzt Anthony Galea, Betreuer von Tiger Woods, flog mit seinem Doping-Arsenal auf – konfisziert wurde auch Actovegin. Wohl deshalb setzte die Wada das Mittel jetzt auf ihr Monitoring-Programm für 2011.

    Nikolai Pankratow ist kein unbeschriebenes Blatt: 2007 fiel er mit zu hohem Hämoglobinwert auf. Das kann, aber muss kein Hinweis auf Blutdoping sein. Kollege Jewgeni Dementjew, damals wie Pankratow für fünf Tage schutzgesperrt, wurde später positiv auf Epo getestet. Mitwirkung an dergleichen ist dem Mainzer Doktor Klaus Gerlach nicht vorzuwerfen. Sein Rezept kann Dopingexperte Sörgel trotzdem nicht nachvollziehen:

    " Also, ich halte das zumindest für Scharlatanerie. Actovegin und ähnliche Stoffe haben schon zum tödlichen Schock geführt. Es ist also offensichtlich so, dass deutsche Sportmediziner nach wie vor bereit sind, natürlich auch gegen das ärztliche Ethos verstoßend, vieles zu tun."