Christof Wieschemann habe sofort nach der Entscheidung Berufung am internationalen Sportgerichtshof in Lausanne eingelegt, erklärte er in der Sendung "Sport am Samstag" und erhob Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des IOC-Verfahrens. Unter anderem seien von ihm beantragte DNA-Testverfahren nicht durchgeführt worden, mit denen er feststellen lassen wollte, ob die Urinproben, um die es geht, tatsächlich von seinen Mandanten stammen.
Zweifel an Rechtsstaatlichkeit
Nach Ansicht des Bochumer Anwalts wollte das IOC mit seiner Entscheidung "ein Signal nach draußen senden: 'Wir sind die tough guys, wir legen uns mit den Russen an und sind bereit, Sanktionen zu verhängen'". Dabei hätte man sich "möglicherweise genau die Gegner ausgesucht, von denen sie selber glauben, sie seien die Schwächeren - nämlich die Athleten", kritisierte Wieschemann - und bezeichnete die IOC-Maßnahme als "politisches Urteil". Notfalls wolle er versuchen, über eine einstweilige Verfügung die Startgenehmigung für seine beiden Mandanten bei den kommenden Olympischen Winterspielen 2018 zu bekommen.
Keine Zweifel am russischen Staatsdoping-System
Die Arbeit Richard McLarens am McLaren-Report, eines im Auftrag der Welt-Anti-Doping-Agentur veröffentlichten Untersuchungsbericht über ein System von Staatsdoping in Russland von 2011 bis 2016, erkennt Wieschemann an: "Seine Aufgabe war es, Beweise sicherzustellen, dass es ein Dopingsystem und ein Doping-Verschleierungssystem gegeben hat", sagte er im Dlf, "das hab ich nie angezweifelt." Der Verfasser des Reports weise jedoch selbst "immer wieder darauf hin, dass es seine Aufgabe nicht war, Beweise gegen einzelne Sportler zu sammeln und solche hat er auch tatsächlich nicht gefunden." Gleichwohl sei aber das IOC der Meinung, "es wäre ausreichend, auf Prof. McLaren gegen seine eigene Meinung zu verweisen, um Athleten schuldig zu sprechen", kritisierte Wieschemann.
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