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Spiegelei-Rezept für 96 Euro

Kostenlos bedeutet im Netz nicht viel. Manchmal flattert Wochen später eine Rechnung ins Haus. Abzocke oder Abo-Fallen nennen Verbraucherschützer dieses unlautere Geschäftsgebaren - und stellten in Berlin die perfidesten Methoden vor.

Von Philip Banse | 03.08.2009
    Philip Banse in unserem Berliner Studio, was kann denn gegen dieses unseriöse Geschäftsgebaren getan werden?

    Da gibt es wie so oft mehrere Wege. Die Verbraucherzentralen favorisieren drei Lösungsansätze. Gerd Billen, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes:

    "Ein Teil besteht darin, dass sich die Banken und Sparkasse angucken, wer ihr Kunde werden möchte. Im Zweifel müssen sie dann solchen Unternehmen Kontoverbindungen verweigern. Es gibt positive Fälle, wo Sparkassen das gemacht haben. Das ist ein Weg, diesen Sumpf trocken zu legen.""

    Das müsse jedoch auf freiwilliger Basis geschehen, so Billen. Viele Internetadressen mit Abo-Fallen und damit die Anbieter seien bekannt, würden von den Verbraucherzentralen gesammelt. Auf diese Abo-Fallen-Sammlung baut auch ein zweiter Lösungsansatz auf: Ein kleines Computerprogramm. Diese Gratis-Software haben die Verbraucherzentralen mit "COMPUTERBILD" entwickelt. Hans-Martin Burr, Chefredakteur "COMPUTER-BILD":

    ""Die Software basiert darauf, dass wir eine Betrüger-Datenbank haben mit über 700 Einträgen, wo diese Abzock-URL gelistet sind. Der Computernutzer installiert das Programm und das klinkt sich quasi in den Browser ein. Und sobald er so eine Seite eingibt, sagt das Programm: Halt, stopp, das ist eine Abzockseite."

    Auch jeder Nutzer kann dann selbst verdächtige Seiten melden. Wenn Sie von Computerbild überprüft wurden, erscheinen sie dann rot. Dritter Schritt im Kampf gegen die Abo-Fallen müsse jedoch ein Gesetz sein, sagt Deutschlands oberster Verbraucherschützer Gerd Billen. Zwar sei inzwischen geklärt, dass es bei kostenpflichtigen Angeboten Hinweise auf diese Kosten geben muss – wo und wie deutlich dieses Preisschild aber angebracht werden muss, das sei vor Gericht oft noch umstritten:

    "Wir merken, diese Kosten stehen oft im Kleingedruckten, das wird nicht besonders herausgestellt. Es wird weiter versucht, die Verbraucher zu täuschen. Wer genau hinguckt, wird Hinweise auf Kosten finden, aber der Verbraucher soll auf den ersten Blick erkennen, ob er für ein Spiegel-Ei-Rezept 96 Euro im Jahr zahlen will. Das muss ein Gesetz regeln und dass muss der nächste Bundestag sofort nach der Wahl umsetzen."

    Preisschild vorhanden, aber nur im Kleingedruckten – diese bittere Erfahrung musste auch Rüdiger B. machen. Sein Fall ist ein Klassiker Abo-Fallen: Der Rentner suchte bei Google nach dem kostenlosen PDF-Lese-Programm "Acrobat Reader". Eine bezahlte Anzeige oben in den Suchergebnissen verwies ihn zu "opendownload.de". Dort gab er – erstes großes Warnsignal, vor allem bei einer Gratis-Software – seinen Namen und seine Adresse ein. Mit einem Klick schloss er ein Abonnement für jährlich 96 Euro ab, Vertragslaufzeit zwei Jahre. Die erste Rechnung zahlte der Rentner:

    "Nach einem Monat kam dann aber eine Mahnung von einem Inkassobüro über 172 Euro mit einer riesigen Drohkulisse: Gerichtsvollzieher, Pfändung von Gehalt, Rente, sogar Arbeitslosengeld. Da habe ich gedacht: So, jetzt ist es aus."

    Rüdiger B. schickte einen Widerspruchsvordruck der Verbraucherzentrale in die Schweiz. Dann war Ruhe. Wer merkt, dass er in eine Abo-Falle getappt ist, kann gleich einen schriftlichen Widerspruch schicken, das hilft manchmal, aber nicht immer. Dann werden bald die ersten Rechnungen eintrudeln. Verbraucherschützer Gerd Billen empfiehlt:

    "In der Regel die Rechnung ignorieren. Das Prinzip dieser Firmen beruht gerade darauf, dass man die Verbraucher einschüchtert. Man schickt ihnen eine Rechnung, dann kommt eine Mahnung vom Inkasso-Büro, von Rechtsanwälten. Es geht darum, Druck zu machen, weil diese Unternehmen genau wissen, dass ihre Geschäftsmodelle nicht mehr als Betrug sind. Also, ganz gelassen bleiben. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, muss man aktiv werden. Spätestens dann sollte man sich Unterstützung in der Verbraucherzentrale suchen."

    Bis es also ein Gesetz gibt, dass deutliche Preisschilder verlangt, heißt es also: Kleingedrucktes lesen – vor allem, wenn Name, Adresse und erst recht die Bankverbindung abgefragt werden.