Freitag, 10. Mai 2024

Archiv


Spielertransfers ohne Investoren

Vor der Einführung des Financial Fairplay für die europäischen Fußball-Wettbewerbe kämpfen die Landesverbände mit harten Bandagen. Jetzt verlangen England und Frankreich den Ausschluss von Spielern, die über Investoren finanziert werden.

Von Heinz Peter Kreuzer | 05.02.2012
    Bei der Europäischen Fußball-Union stößt der Vorstoß von England und Frankreich auf offene Ohren. UEFA-Generalsekretär Gianni Infantino erwägt, Spieler, deren Transferrechte bei Dritten liegen, von den europäischen Wettbewerben auszuschließen. Aus der Premier League kommt die Kritik, dass bei Investoren finanzierten Transfers die Integrität des Wettbewerbs bedroht sei und der Fluss der Transfererlöse verkleinert würde. Der Sportrechtler Martin Stopper erläutert die Bedenken der Verbände bei diesen Transfermodellen.

    "Das heißt, ich versuche, einen Trainer zu beeinflussen oder einen Sportdirektor zu beeinflussen, einen möglichst hohen Transfererlös zu erzielen, obwohl ich doch der Auffassung bin, dass diese Spieler mir sportlich weiterhelfen möchte. Das sind Mechanismen, die man auf Seiten der Sportverbände verhindern möchte. Denn hier soll sportlich entschieden werden. Mittelbar entscheidet ein Klub wirtschaftlich, aber nicht auf Grund einer Drucksituation, die von außen aufgebaut wird."

    In Italien, Portugal und Spanien ist diese Praxis durchaus üblich. So will beispielsweise Real Saragossa einen Acht-Millionen-Transfer über Investoren finanzieren, aber deren Identität nicht bekanntgeben. In Deutschland gibt es auch fremdfinanzierte Spieler. So hat beim Hamburger SV der Unternehmer Klaus-Michael Kühnle 12,5 Millionen Euro für Transfers bereitgestellt. Auch der Rücktransfer von Lukas Podolski aus München nach Köln wäre ohne Sponsor Solarworld und Investor Franz-Josef Wernze nicht möglich gewesen. Die Deutsche Fußball-Liga hat dies genehmigt, obwohl es laut Stopper im Paragraphen fünf der Lizenzordnung Spieler heißt…

    "… dass ein Klub keine Verträge eingehen darf, die der anderem Partei oder Dritten die Möglichkeit einräumen, in Arbeitsverhältnisse mit Spielern oder Transfersachen seine Unabhängigkeit, seine Politik oder die Leistung seiner Teams zu beeinflussen."

    Diese Bedenken scheinen augenscheinlich in diesen Fällen nicht da gewesen zu sein: Der Hamburger Jurist Andreas Jens, der sich mit solchen Transfermodellen beschäftigt, sagt:

    "Transfererlösbeteiligungsgeschäfte sind rein schuldrechtliche Vereinbarungen die der Verein mit einem Dritten, Externen schließt. Was halt unter Verbandsregularien geregelt werden kann, was auch berechtigt ist, ist eine verbotene Einflussnahme von Dritten auf Transferentscheidungen. Aber eine Vereinbarung mit einem Dritten, wonach dieser im Falle eines Transfers (auf denen er keinen Einfluss hat), eine Erlösbeteiligung bekommt, In dem Moment liegt kein Einfluss auf die Transferentscheidung vor, insofern besteht aus meiner Sicht keine Handhabe."

    Die englische Premier League hat solche Modelle 2007 verboten, nach dem es unter anderem beim Transfer von Carlos Tevez zur Einflussnahme von Dritten gekommen war. Auch in Frankreich ist eine solche Transferlösung verboten. Aber den Funktionären beider Länder geht es weniger um die Integrität des Sports. Denn nach der Financial Fairplay-Regelung dürfen die Klubs der Premier League und der Ligue 1 die Zuwendungen ihrer Investoren auf der Einnahmenseite nicht mitberechnen und so auch nicht mehr für Transfers verwenden. Ein Beispiel: Paris St. Germain wurde im vergangenen Jahr von katarischen Investoren übernommen und hat mittlerweile mehr als 100 Millionen Euro für neue Spieler ausgegeben. das wäre in Zukunft unmöglich, da die Investorengelder als fußballfremdes Einkommen nicht mitgerechnet werden. Falls die UEFA jedoch Investoren finanzierte Spieler ausschließen würde, sieht Sportrechtler Jens eine Klagewelle auf den verband zurollen.

    "In dem Moment wird ja der Klub, nicht der Investor, nicht der Klub, wird mit einer Sanktion wie dem verbot der Teilnahme an der Champion League oder der Europa League belegt .Wenn das passiert, gehe ich davon aus. dass der Klub zunächst einmal vor den zuständigen FIFA-Institutionen dagegen vorgehen würde, und selbst wenn die das dann halten würde, gehe ich vor die Zivilgerichte als Klub und versuche vor dem Zivilgericht meine Investorenvereinbarung durchzufechten."

    Das sei ein so weitgehender Eingriff in die Finanzautonomie des Klubs, so weit reiche die Regelungsbefugnis eines Verbandes nicht.