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Spielervermittler verklagen DFB
Sportmanagement-Agentur will das neue Berater-Reglement kippen

100 Millionen Euro haben die 36 Erst- und Zweitligisten vergangene Saison an Spielerberater gezahlt. Dieses Geschäft will unter anderem der Deutsche Fußball-Bund transparenter machen. Eine der bekanntesten deutschen Agenturen, die Rogon-Sportmanagement GmbH, wollte das verhindern - und klagte gegen den DFB.

Von Heinz Peter Kreuzer | 30.04.2015
    Die Spieler vom FC Bayern München jubeln nach ihrem Sieg gegen Schachtar Donezk
    Das Geschäft mit Spielerberatern soll transparenter werden. (picture alliance / dpa / Sven Hoppe)
    100 Millionen Euro haben die 36 Erst- und Zweitligisten vergangene Saison an Spielerberater gezahlt. Dieses Geschäft wollen Fußball-Weltverband und Deutscher Fußball-Bund mit einem seit 1. April geltenden neuen Reglement transparenter machen. Dagegen hat mit Rogon-Sportmanagement eine der bekanntesten deutschen Agenturen vor dem Landgericht Frankfurt gegen den DFB geklagt.
    Nach der Entscheidung des Landgerichts Frankfurts zeigen sich beide Seiten zufrieden. Die 6. Zivilkammer gab mehreren Anträgen auf Einstweilige Verfügung des Klägers statt. Ein Erfolg aus Sicht des Rogon-Anwalts Johannes Zindel ist, dass die beim DFB registrierten Spielerberater sich nicht dessen Statuten unterwerfen müssen. „Das hat das Landgericht zutreffend als einen unzulässigen Eingriff in die Berufsfreiheit und in die Dienstleistungsfreiheit der Spielervermittler angesehen."
    Weiter entschied die Kammer: Das Verbot von Vermittlungsprovisionen bei Spielertransfers, die sich an Ablösesummen orientieren, ist nicht rechtmäßig. Und Spielerberater dürfen auch Honorare von Minderjährigen verlangen, wenn sie einen Lizenzspielervertrag unterschreiben. Dagegen sieht das Landgericht die Abtretung von Transferrechten – bekannt als Third Party Ownership - als nicht rechtmäßig an. In der Vergangenheit war es in vielen Ligen gängige Praxis, die Transferrechte teilweise oder vollständig an Unternehmen zu verkaufen. Ausnahmen gibt es nur für Vereine und die Spieler selbst. Für Rogon-Anwalt Zindel nicht nachvollziehbar, ebenso wie die Offenlegung der Spielerberater-Verträge: „Wir sind der Auffassung, dass die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Spielerberater sind, und dass sie deshalb nicht gegenüber dem DFB offengelegt werden müssen."
    Das Gericht gab dem DFB auch in anderen Punkten Recht. Die Spielervermittler-Lizenz wird abgeschafft, stattdessen können sich die Berater beim DFB für 500 Euro und unter Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses registrieren lassen.