
Auch dieses Rekorddefizit werde maßgeblich durch die Sozialgesetzgebung des Bundes verursacht, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung von Städte- und Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund. Dennoch sprachen sie von richtigen ersten Schritten und begrüßten, dass der Bund das Prinzip 'Wer bestellt, bezahlt' nun erstmals für einen großen Teil seiner Gesetzgebung gegenüber Ländern und Kommunen anerkennen wolle. Dies seien gute Ansätze, um künftige zusätzliche Belastungen der Kommunen durch Bundesgesetze zu vermeiden.
Die Länder hatten sich gestern mit Bundeskanzler Merz auf eine Kostenübernahme bei künftigen Gesetzen verständigt, die der Bund nach dem 1. September dieses Jahres beschließt. Es gilt eine Bagatellgrenze von 200 Millionen Euro. Sind die Umsetzungskosten höher als dieser Betrag, übernimmt der Bund 80 Prozent der Kosten.
Diese Nachricht wurde am 26.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
