Sanierung von Sportstätten
Sport erhält Anteil aus Sondervermögen der Bundesregierung

Die Bundesregierung ist den Forderungen des organisierten Sports nach einer Berücksichtigung bei der Verwendung des geplanten Sondervermögens nachgekommen. Nach Angaben des Deutsche Olympische Sportbundes haben sowohl die Koalition, als auch die Ministerpräsidenten den Sport als Förderbereich für das Sondervermögen aufgenommen.

    Vogelperspektive auf ein leeres Freibad mit abgelassenen Schwimmbecken.
    Sanierungsstaus und kaum Gelder in den Kommunen - um viele Freibäder steht es schlecht. (IMAGO / Funke Foto Services / Ralf Rottmann )
    Dies hatten DOSB-Präsident Weikert und andere Vertreter aus dem Sport zuletzt gefordert. In der ersten Version der Gesetzentwürfe für das Sondervermögen hatte die Sportinfrastruktur noch keine Erwähnung gefunden. Die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Schenderlein, sagte, funktionsfähige und gut ausgestattete Sportanlagen seien wichtig. Mit einem Beitrag aus dem Sondervermögen unterstütze der Bund, Länder, Kommunen und Vereine bei der Sanierung von Sportstätten und Schwimmbädern.
    Das neue Sondervermögen, über dessen Ausgestaltung das Bundeskabinett am 24. Juni entscheiden soll, hat ein Volumen von 500 Milliarden Euro. Der DOSB beziffert den Investitionsstau in der Sportinfrastruktur aktuell auf 31 Milliarden Euro.
    Diese Nachricht wurde am 19.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.