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Hass im Netz
Sport-Verbände verstärken Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden

Der deutsche Sport will gezielt gegen sogenannte Hate Speech im Internet vorgehen. Das haben der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die Deutsche Fußball Liga (DFL) in Frankfurt/Main angekündigt.

    Hände auf einer Computertastatur.
    Sportverbände wollen bei Hate Speech künftig konsequent Strafanzeige stellen (Symbolbild). (imago-images / aal.photo / Piero Nigro)
    Die Verbände wollen künftig eng mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren und konsequent Strafanzeige erstatten, wenn gewaltsame, rassistische oder diskriminierende Sprache verwendet wird. "Wir haben uns an die Staatsanwaltschaft gewendet, weil wir es einfach satt waren, dass unsere Athleten beleidigt werden", sagte DOSB-Präsident Weikert. Man wolle Sportlerinnen und Sportler schützen - nicht nur, aber gerade während Großveranstaltungen. Das Internet sei "kein rechtsfreier Raum", ergänzte der 1. DFB-Vizepräsident Zimmermann.

    ZIT: Bereits 45 Ermittlungsverfahren wegen "Hate Speech" im Netz

    Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) hat in Zusammenarbeit mit dem DFB nach eigenen Angaben bislang 45 Ermittlungsverfahren wegen Hate Speech im Netz eingeleitet. Dabei seien 15 Tatverdächtige "zweifelsfrei identifiziert", hieß es. Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität gehört zur Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main Main und ist erster Ansprechpartner des Bundeskriminalamts für Internetstraftaten bei noch ungeklärter örtlicher Zuständigkeit in Deutschland oder bei Massenverfahren gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen bundesweit.

    Was ist Hate Speech?

    Hate Speech ist ein englischer Begriff und wird von Strafverfolgungsbehörden als "Hasskriminalität im Internet" verstanden. Darunter fallen etwa Postings in sozialen Netzwerken oder auf Webseiten beziehungsweise Textnachrichten, Bilder oder Memes über E-Mail, Chat oder Messenger, mit denen einzelne Personen oder Gruppen von Personen angegriffen werden.

    Inwieweit kann Hate Speech strafrechtlich verfolgt werden?

    Im Strafgesetzbuch (StGB) gibt es laut Bundesjustizministerium keine spezielle Norm, die ausdrücklich Hate Speech unter Strafe stellt. Aber es gibt eine Reihe von Normen, die das Phänomen adressieren und bestimmte Verhaltensweisen, die unter den Begriff fallen können, unter Strafe stellen. Hierzu gehören unter anderem die Tatbestände der Beleidigung, der Volksverhetzung, der Belohnung und Billigung von Straftaten, der Bedrohung sowie der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.

    Wie läuft die Zusammenarbeit?

    In der Kooperation mit dem DFB nimmt die ZIT Meldungen wegen Hate Speech sowohl zum Nachteil von Nationalspielerinnen und Nationalspielern im Nachwuchs- und Erwachsenenbereich als auch zum Nachteil von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern entgegen. Bei der Abarbeitung prüft die ZIT zunächst eine mögliche strafrechtliche Relevanz der gemeldeten Äußerung und führt bei strafrechtlicher Relevanz die Ermittlungen zur Identifizierung der Tatverdächtigen durch. Sofern sich dadurch die örtliche Zuständigkeit einer Staatsanwaltschaft ergibt, wird der Vorgang durch die ZIT an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft zur weiteren Bearbeitung abgegeben, da sich die justizielle Zuständigkeit grundsätzlich nach dem Tatort beziehungsweise dem Aufenthaltsort des Täters zur Tatzeit richtet.
    Diese Nachricht wurde am 13.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.