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Bundesverfassungsgericht
Sportverein durfte NPD-Funktionär ausschließen

Ein NPD-Funktionär aus Schleswig-Holstein, der von seinem Sportverein ausgeschlossen wurde, ist mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert.

    Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts.  Man sieht den Schriftzug des Gerichts und im Hintergrund das Emblem.
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (pa/dpa/Uli Deck)
    Das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit gebe einem Verein das Recht, über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern selbst zu bestimmen, erklärte das Bundesverfassungsgerichtin Karlsruhe. Trete ein privater Amateur-Breitensportverein extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entgegen, sei das nicht zu beanstanden.
    Der Kläger ist laut Gericht langjähriges NPD-Mitglied und war Landesvorsitzender seiner Partei. Der Sportverein hatte ihn 2019 durch eine Satzungsänderung ausgeschlossen. Vor den Zivilgerichten wehrte sich der Mann vergeblich gegen den Ausschluss.
    (Az. 1 BvR 187/21)
    Diese Nachricht wurde am 28.02.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.