
Das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit gebe einem Verein das Recht, über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern selbst zu bestimmen, erklärte das Bundesverfassungsgerichtin Karlsruhe. Trete ein privater Amateur-Breitensportverein extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entgegen, sei das nicht zu beanstanden.
Der Kläger ist laut Gericht langjähriges NPD-Mitglied und war Landesvorsitzender seiner Partei. Der Sportverein hatte ihn 2019 durch eine Satzungsänderung ausgeschlossen. Vor den Zivilgerichten wehrte sich der Mann vergeblich gegen den Ausschluss.
(Az. 1 BvR 187/21)
Diese Nachricht wurde am 28.02.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.