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Sportwetten
Schleswig-Holstein will Werbeverbot verhindern

Die Wettindustrie ist ein wichtiger Partner für den Profisport - vor allem im Fußball. Doch jetzt drohte den Wettanbietern ein Werbeverbot. Das Land Schleswig-Holstein will das mit einer Wieder-Verabschiedung eines alten Glücksspielgesetzes verhindern.

Von Heinz Peter Kreuzer |
Marco Reus von Borussia Dortmund vor einer Bandenwerbung des Wettanbieters BWin.
Werbung für den Sportwettenanbieter Bwin bei einem Spiel von Borussia Dortmund. (imago sportfotodienst)
In Deutschland waren zwar Sportwetten nicht verboten, jedoch Online-Glücksspiele. Und für illegale Glücksspiele darf nicht geworben werden. Da viele Sportwettenanbieter wie "bwin" auch Onlinecasinos betreiben, drohte jetzt das Werbeverbot. Denn die alten Lizenzen für den Onlinebereich aus Schleswig-Holstein sind gerade abgelaufen. Diese stammten noch aus dem 2011 verabschiedeten Glücksspielgesetz. Das hatte die SPD geführte Regierung zwar kassiert, die Lizenzen behielten aber bis zum Auslaufen ihre Gültigkeit.
Jetzt sollen sie mit einer Wieder-Verabschiedung des alten Gesetzes verlängert werden. Hans-Jörn Arp, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, ist überzeugt, damit Rechtssicherheit zu schaffen: "Das heißt, die können dann werben, wenn wir die Rechtsgrundlage haben und wir in Schleswig-Holstein werden die Rechtsgrundlage schaffen."
Die Verabschiedung des Gesetzes gilt als Formsache, die Regierungsparteien haben sich darauf geeinigt. Deshalb glaubt Arp, auf der Ministerpräsidentenkonferenz kommende Woche eine Duldung für die Übergangszeit bis Mai aushandeln zu können. Denn schließlich würde ein zwischenzeitliches Verbot nur dem Sport schaden.
"Ich verstehe diese Hetzjagd überhaupt nicht"
"Das trifft ja nicht die Unternehmen. Die Unternehmen werden weiterhin aus Malta, Gibraltar oder UK anbieten. Es hat ja niemand einen Vorteil davon. Deshalb verstehe ich diese Hetzjagd überhaupt nicht."
Damit wäre ein Werbeverbot – auch im Fußball – erst einmal vom Tisch. In der kommenden Woche treffen sich die Ministerpräsidenten und beraten über das gemeinsame weitere Vorgehen.