
Für die geplanten Maßnahmen sei die Ressortabstimmung eingeleitet worden, sagte ein Regierungssprecher in Berlin. Demnach soll im Kartellrecht die Beweispflicht bei der Erhöhung von Benzinpreisen umgekehrt werden. Dann müssen die Mineralölkonzerne diesen Schritt begründen. Zudem sollen die Preise nur einmal am Tag, um 12 Uhr, erhöht werden dürfen - können aber jederzeit wieder sinken. Am Montag tagt dazu eine von den Koalitionsfraktionen eingesetzte Arbeitsgruppe, zu der auch Vertreter der Mineralölkonzerne erwartet werden.
An den Tankstellen sind die Spritpreise am Sonntag wieder gestiegen. Nach ADAC-Angaben verteuerten sich Diesel und E10 im bundesweiten Tagesdurchschnitt um 0,4 beziehungsweise um 0,7 Cent im Vergleich zu Samstag. Am vergangenen Dienstag, dem bisher teuersten Tag seit Beginn des Iran-Kriegs, war Benzin knapp 26 Cent und Diesel 41 Cent teurer als am letzten Tag vor dem Kriegsausbruch.
Diese Nachricht wurde am 16.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
