
Das teilte das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit. Es wies eine Klage des türkischen Moscheeverbands Ditib auf Unterlassung ab. Das Angebot verletze nicht das Grundrecht der Religionsgemeinschaften, einen eigenen Unterricht in Übereinstimmung mit ihren Grundsätzen zu erteilen, entschied das Gericht. Der staatlich organisierte Islamunterricht wird seit 2019 ohne Kooperation mit Ditib oder einer anderen islamischen Religionsgemeinschaft gestaltet. Neben diesem Angebot gibt es in Hessen den bekenntnisorientierten Islamunterricht in Zusammenarbeit mit Ditib. Beide Angebote richten sich an Schüler, die nicht an einem Religionsunterricht anderer Religionsgemeinschaften oder am Ethikunterricht teilnehmen.
(Az.: 7 K 723/24.WI).
Diese Nachricht wurde am 12.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.