
Ihm wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft erklärte, eine vorsätzliche Tötung könne dem Polizisten nicht vorgeworfen werden. Er habe irrtümlich gedacht, sich in einer Notlage zu befinden. Der Beamte soll in der Nacht zu Ostersonntag einen 21-jährigen Schwarzen von hinten erschossen haben. Dieser hatte zuvor einige Menschen mit Reizgas verletzt.
Die Eltern des Getöteten kritisierten, dass keine Anklage wegen Totschlags erhoben wird.
Diese Nachricht wurde am 05.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
