Das Anti-Doping-Gesetzes sieht dafür einen Strafrahmen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Haftstrafen vor. Die gebürtige Französin Benfares, die seit 2022 für Deutschland startete, habe "wissentlich und willentlich" leistungssteigernde Mittel eingenommen, heißt es. Im Ermittlungsverfahren habe die Läuferin angeführt, dass sie dies wegen einer Erkrankung und nicht aufgrund der Leistungssteigerung getan habe.
Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland hatte gegen die WM-Teilnehmerin von 2022 wegen erschwerender Umstände eine erhöhte Sperre von fünf Jahren verhängt. Laut NADA seien in drei Proben der Athletin fünf verschiedene Substanzen festgestellt worden. Dabei habe es sich um Testosteron, Clenbuterol, Enobosarm, EPO sowie Abbauprodukte der Substanz SR9009 gehandelt.
Diese Nachricht wurde am 09.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.