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Staatsanwaltschaft ermittelt
Hasskommentare gegen Erzbischof

Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick wurde nach seinen Äußerungen über einen möglichen muslimischen Bundespräsidenten auf der Facebook-Seite der AfD mit Hassbotschaften überschüttet - bis hin zu Morddrohungen. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Bamberg wegen Volksverhetzung und Beleidigung.

07.11.2016
    Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick
    Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick (dpa)
    "Kirche: Muslimischer Bundespräsident denkbar". Dieses Posting, versehen mit einem Bild des Bamberger Erzbischofs Ludwig Schick, auf der Facebook-Seite "Alternative für Deutschland" (AfD) löste Ende Oktober eine Welle von Hasskommentaren gegen den katholischen Theologen aus. In den Kommentaren unter dem Posting wurde Ludwig Schick von AfD-Sympathisanten beschimpft, beleidigt und sogar mit dem Tod bedroht. Die Drohungen erfüllen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Bamberg den Tatbestand der Volksverhetzung. Sie hat nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
    Erzbistum: AfD hat absichtlich falschen Eindruck erweckt
    Ein Sprecher des Erzbistums bezeichnete das Posting als eine bewusste Provokation. Die AfD erwecke mit dem verkürzten Zitat den falschen Eindruck, der Erzbischof würde einen muslimischen Bundespräsidenten vorschlagen oder gar fordern. Tatsächlich hatte Schick nach Angaben des Erzbistums Bamberg während einer Podiumsdiskussion lediglich auf eine Selbstverständlichkeit hingewiesen: Er halte einen muslimischen Bundespräsidenten für denkbar, sehe dafür aber gegenwärtig keine gesellschaftliche Mehrheit. Wenn es geschehe, werde die Kirche diese demokratische Entscheidung akzeptieren, alles andere würde dem Grundgesetz widersprechen.
    Stadt Bamberg stellt sich hinter den Erzbischof
    Unterstützung bekam Schick am Montag von der Stadt Bamberg. In einer Stellungnahme von Oberbürgermeister Andreas Starke und weiterer Vertreter heißt es, durch die Hasstiraden der AfD und ihrer Anhänger würden nicht nur der Erzbischof, sondern auch die freiheitlich-demokratische Grundordnung angegriffen. Schicks Hinweis auf die Wählbarkeit von Personen, unabhängig von deren Religionszugehörigkeit, sei eine "rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit" und werde von der AfD missbraucht, um "übel zu hetzen und sogar zu kriminellen Handlungen aufzurufen". Damit werde eine Grenze überschritten. Die Behörden seien gefordert, "konsequent die Urheber dieser strafrechtlich relevanten Handlungen zu verfolgen".
    (nin/jasi)