
In ihrem Plädoyer beantragte sie eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden soll. Zudem solle Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung zahlen. Zur Begründung hieß es, der AfD-Politiker habe die Rede in Gera nur als Vorwand genutzt, um die Parole erneut zu verbreiten.
Höcke hatte im Prozess betont, dass er die Verwendung der Losung nicht für strafbar halte.
Höcke hatte im Prozess betont, dass er die Verwendung der Losung nicht für strafbar halte.
Wegen der gleichen NS-Parole war Höcke bereits im Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht.
Diese Nachricht wurde am 01.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.