
Außerdem verlangt sie die Einziehung von mehr als einer halben Million Euro. Die Anklage wirft Ballweg vor, diesen Betrag für "Querdenken"-Aktionen von tausenden Unterstützern eingeworben, das Geld aber für private Zwecke verwendet zu haben. Die Verteidigung weist die Anschuldigung zurück und fordert einen Freispruch sowie Haftentschädigung für den 50-jährigen.
Das Stuttgarter Landgericht hatte bereits im Frühjahr eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit vorgeschlagen - was die Staatsanwaltschaft ablehnte.
Die "Querdenken"-Bewegung war während der Corona-Pandemie in Stuttgart entstanden und hatte sich bundesweit verbreitet. Sie richtete sich gegen staatliche Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Kritiker warfen ihr vor, auf Demonstrationen die Teilnahme Rechtsradikaler geduldet zu haben.
Diese Nachricht wurde am 22.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.