Betrugsprozess
Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft für "Querdenken"-Gründer Ballweg

Im Stuttgarter Betrugsprozess gegen den Initiator der "Querdenken"-Bewegung, Ballweg, hat die Staatsanwaltschaft drei Jahre Haft gefordert.

    Michael Ballweg, Gründer der "Querdenken"-Bewegung, steht in einer Verhandlungspause in einem Foyer des Landgerichts Stuttgart.
    Prozess gegen den Gründer der "Querdenken"-Bewegung, Michael Ballweg (Marijan Murat/dpa)
    Außerdem verlangt sie die Einziehung von mehr als einer halben Million Euro. Die Anklage wirft Ballweg vor, diesen Betrag für "Querdenken"-Aktionen von tausenden Unterstützern eingeworben, das Geld aber für private Zwecke verwendet zu haben. Die Verteidigung weist die Anschuldigung zurück und fordert einen Freispruch sowie Haftentschädigung für den 50-jährigen.
    Das Stuttgarter Landgericht hatte bereits im Frühjahr eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit vorgeschlagen - was die Staatsanwaltschaft ablehnte.
    Die "Querdenken"-Bewegung war während der Corona-Pandemie in Stuttgart entstanden und hatte sich bundesweit verbreitet. Sie richtete sich gegen staatliche Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Kritiker warfen ihr vor, auf Demonstrationen die Teilnahme Rechtsradikaler geduldet zu haben.
    Diese Nachricht wurde am 22.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.