
Zudem verlangten die Vertreter der Anklage vier Jahre Haft, davon drei auf Bewährung und eins mit elektronischer Fußfessel. Le Pen habe ein System aufgebaut, das es der Partei ermöglicht habe, 1,4 Millionen Euro zu veruntreuen, hieß es. Die Politikerin hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation der ersten Instanz, plädierte allerdings dafür, das Ämterverbot nicht mit sofortiger Wirkung zu verhängen.
Dann wäre eine Kandidatur Le Pens bei der Präsidentschaftswahl im nächsten Jahr möglich.
Dann wäre eine Kandidatur Le Pens bei der Präsidentschaftswahl im nächsten Jahr möglich.
Diese Nachricht wurde am 04.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
