
Höcke soll eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP bei einer Veranstaltung der AfD in Gera im Dezember erneut verwendet haben. Die SA war die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP. In Gera soll Höcke nach Angaben der Staatsanwaltschaft als Redner den ersten Teil der Losung selbst ausgesprochen und das Publikum durch Gesten animiert haben, den Rest zu zu rufen. Höcke habe sich bislang nicht zu dem Vorwurf geäußert.
Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, den Fall mit einem bereits beim Landgericht Halle anhängigen Verfahren zu verbinden. Weil er den Spruch bereits Ende Mai 2021 in einer Rede in Merseburg in Sachsen-Anhalt genutzt haben soll, hatte die Staatsanwaltschaft Halle Anklage erhoben. Ab Mitte April muss sich Höcke vor dem Landgericht in Halle verantworten.
Der Verfassungsschutz in Thüringen stuft Höcke als Rechtsextremisten ein. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die AfD als gesichert rechtsextrem. Höcke soll bei der Thüringer Landtagswahl am 1. September als Spitzenkandidat für die AfD ins Rennen gehen.
Diese Nachricht wurde am 04.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.