
Demnach wird ihm das Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation zur Last gelegt. Höcke soll bei einer Veranstaltung der AfD in Gera im Dezember erneut eine verbotene Losung der Sturmabteilung der NSDAP verwendet haben. Er selbst hat sich den Angaben zufolge bislang nicht zu dem Vorwurf geäußert.
Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, den Fall mit einem Verfahren beim Landgericht Halle zu verbinden. Dort geht es um Höckes Verwendung derselben Losung auf einer anderen Veranstaltung.
Diese Nachricht wurde am 03.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.