
Für die Angaben über eine Injektion in den Oberarm, wie sie in einem vorläufigen Arztbrief des Krankenhauses enthalten seien, gebe es nach den bisherigen Zeugenaussagen keine Grundlage, erklärte die Behörde. Dazu seien unter anderem der Politiker selbst als auch seine Personenschützer befragt worden. Zuvor war bekannt geworden, dass zwei Untersuchungen der Blutproben Chrupallas unauffällig blieben.
Der Staatsnwaltschaft zufolge gehen die Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Körperverletzung weiter. Die AfD hatte den Vorfall in Oberbayern als "tätlichen Angriff" bezeichnet.
Diese Nachricht wurde am 06.10.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.