Damit werden der frühere Landrat des Landkreises Ahrweiler, Pföhler, und ein weiteres Mitglied des damaligen Krisenstabs nicht angeklagt, wie Oberstaatsanwalt Mannweiler in Koblenz mitteilte. Zur Begründung hieß es, nach Auswertung von Einsatzprotokollen, Medienberichten und aufgrund von Zeugenaussagen habe der Nachweis nicht erbracht werden können, dass sich die beiden Männer strafbar gemacht hätten. Über charakterliche Eigenschaften oder moralische Verfehlungen habe die Staatsanwaltschaft nicht zu befinden.
Der Landkreis Ahrweiler hatte in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 den Katastrophenfall erst kurz vor Mitternacht ausrufen lassen, als zahlreiche Ortschaften bereits komplett überflutet und von der Außenwelt abgeschnitten waren. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin gegen die beiden Beschuldigten wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung.
Diese Nachricht wurde am 18.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.