Der Katastrophenschutz im Kreis Ahrweiler sei unzureichend organisiert gewesen, sagte der zuständige Oberstaatsanwalt Mannweiler. So habe ein Alarmplan Hochwasser gefehlt, ebenso wie eine systematische Evakuierungsplanung oder Risikoanalysen. Die Verantwortung dafür dürfte der Landrat tragen. Eine Strafbarkeit ergebe sich daraus aber nicht. - Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den früheren Ahrweiler Landrat Pföhler sowie ein leitendes Mitglied des damaligen Krisenstabs ermittelt. Es stand der Verdacht der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen im Raum. Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 waren in Rheinland-Pfalz 135 Menschen ums Leben gekommen.
Diese Nachricht wurde am 18.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.