Justiz
Staatsanwaltschaft legt nach Urteil gegen Cum-Ex-Kronzeugen Revision ein

Im Urteil gegen den Kronzeugen im Cum-Ex-Prozess, den Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck, hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

    Der angeklagte Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck sitzt im Gerichtssaal der Außenstelle des Landgerichts Bonn. Er schaut auf sein Handy.
    Im Cum-Ex-Prozess ist der Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. (Rolf Vennenbernd / dpa / Rolf Vennenbernd)
    Das Landgericht Bonn hat Steck gestern wegen besonders schweren Steuerbetrugs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Außerdem wurde er zur Zahlung von knapp 24 Millionen Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte dagegen im Prozess eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten; diese würde nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt.
    Steck war beim Steuerbetrug über das Cum-Ex-Verfahren eine zentrale Figur. Vor knapp zehn Jahren wechselte er die Seiten und wurde Kronzeuge der Anklage. Dem Urteil zufolge war der Rechtsanwalt mitverantwortlich für einen Steuerschaden von knapp einer halben Milliarde Euro.
    Diese Nachricht wurde am 04.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.