Corona-Pandemie
Staatsanwaltschaft lehnt Verfahrenseinstellung gegen Querdenken-Initiator Ballweg wegen Geringfügigkeit ab

Im Betrugsprozess gegen den "Querdenken"-Initiator Ballweg hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt.

    Michael Ballweg (r), Gründer der «Querdenken»-Bewegung, steht mit seinen Anwälten in einem Saal des Landgerichts Stuttgart, er lacht.
    Die Staatsanwaltschaft lehnt eine Einstellung des Prozesses gegen den Gründer der "Querdenken"-Bewegung, Ballweg, ab. (Marijan Murat / dpa / Marijan Murat)
    Eine Verurteilung Ballwegs sei wahrscheinlich, erklärten die Ankläger. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht hatte die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit vorgeschlagen. Ballweg soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft durch öffentliche Aufrufe mehr als eine Million Euro eingeworben, tausende Spender aber über die Verwendung der Gelder getäuscht haben. Seine Anwälte wiesen die Vorwürfe stets zurück. Ab Juni 2022 befand sich der "Querdenken"-Initiator wegen der Vorwürfe mehrere Monate in Untersuchungshaft. Die Behörden argumentierten mit Fluchtgefahr.
    Die "Querdenken"-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie zunächst in Stuttgart und dann in anderen deutschen Städten formiert. Sie protestierte auf zahlreichen Kundgebungen gegen die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus.
    Diese Nachricht wurde am 17.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.