Körperverletzungsverfahren
Staatsanwaltschaft nimmt Revision im Fall Boateng zurück

Im Verfahren gegen Fußballweltmeister Jerome Boateng hat die Staatsanwaltschaft München ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts zurückgenommen.

    Der Fußball-Profi und ehemalige Nationalspieler Jerome Boateng im Gerichtssaal des Landgerichts München I.
    Jérôme Boateng (Sven Hoppe / dpa )
    Dies sei nach eingehender Prüfung erfolgt, hieß es. Eine längere Dauer des bereits mehr als fünf Jahre langen Verfahrens sei den Beteiligten kaum mehr zumutbar,
    begründete die Anklagebehörde ihre Entscheidung. - Das Landgericht München hatte Boateng wegen Körperverletzung an seiner früheren Lebensgefährtin schuldig gesprochen, ihn aber nur verwarnt. Eine Geldbuße von 200.000 Euro war unter Vorbehalt verhängt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Strafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro verlangt.
    Diese Nachricht wurde am 02.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.