
Dies habe eine Auswertung der Berichterstattung des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" über den Fall ergeben, teilte die Behörde mit. Strafrechtlich gehe es um den Vorwurf der Nachstellung. Dafür droht demnach mindestens eine Geldstrafe und im höchsten Fall eine bis zu dreijährige Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor die Wiederaufnahme der Ermittlungen bekanntgegeben. Zugleich verwies die Strafverfolgungsbehörde darauf, dass die Unschuldsvermutung gelte.
Von Fernandes kursieren seit Jahren gefälschte pornographische Aufnahmen, etwa in Sozialen Medien. Sie macht dafür Ulmen verantwortlich. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen im Juni 2025 zunächst eingestellt, weil Fernandes es versäumt hatte, rechtzeitig erforderliche Unterlagen einzureichen.
Ulmens Anwalt hatte die Berichterstattung rechtswidrig genannt. Zu dem Fall gibt es auch Ermittlungen in Spanien, wo das Ehepaar früher wohnte.
Diese Nachricht wurde am 27.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
