
Dies gab die Münchner Staatsanwaltschaft bekannt, die untersucht hatte, ob Verantwortliche des Bistums durch aktives Tun oder Unterlassen Beihilfe zu den Missbrauchsfällen geleistet hatten. Die Behörde erklärte nun, es habe sich kein hinreichender Verdacht auf strafbares Handeln ergeben - oder die Taten seien bereits verjährt. Untersucht wurde unter anderem das Vorgehen Joseph Ratzingers. Der spätere und inzwischen gestorbene Papst Benedikt XVI. war von 1977 bis 1982 Erzbischof in München. Auch die Amtszeiten der früheren Erzbischöfe Ratzinger und Wetter waren Gegenstand der Ermittlungen.
Grundlage der Ermittlungen war ein Gutachten, das vom Erzbistum selbst bei der Münchner Kanzlei "Westpfahl Spilker Wastl" in Auftrag gegeben wurde. Laut deren Untersuchungen gab es in den Jahren 1945 bis 2019 Hinweise auf mindestens 497 Betroffene sexualisierter Gewalt.
Diese Nachricht wurde am 21.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.