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Interview der Woche
Staatsrechtler Möllers bezeichnet Massen-Demos gegen Rechtsextremismus als beispiellos in der Geschichte Deutschlands

Der Staatsrechtler Christoph Möllers hat die Massendemonstrationen gegen Rechtsextremismus und für Demokratie als beispiellos in der Geschichte der Bundesrepublik bezeichnet. Es sei sehr ungewöhnlich, dass Leute für die Ordnung selbst auf die Straße gingen, sagte der Jurist im Interview der Woche des Deutschlandfunks.

    Verfassungsrechtler Christoph Möllers.
    Verfassungsrechtler Christoph Möllers. (picture alliance / dpa / Jörg Carstensen)
    Normalerweise demonstrierten Menschen gegen oder für ein konkretes politisches Projekt. Offenbar hätten sehr Viele den Eindruck, dass die Ordnung, tatsächlich gefährdet sei. Er kritisierte, es fehle eine organisierte Reaktion der Bundesregierung auf die Proteste. Bislang würden sich nur einzelne Politiker äußern.
    Hier kann das Interview der Woche mit Christoph Möllers nachgelesen werden. [pdf]
    Möllers warnte vor einem möglichen Antrag auf Verbot der AfD ohne öffentliche Debatte. Denjenigen, für die die AfD ein interessantes politisches Angebot sei, würde nicht ausreichend erklärt, wo die Grenzen lägen, die das Grundgesetz ziehe und warum es diese gebe. Das müsse freundlich, demokratisch, kampagnenhaft und mit langem Atem erläutert werden, betonte Möllers.

    "AfD von staatlicher Parteienfinanzierung ausschließen, ist genauso kompliziert wie ein Parteiverbot"

    Auch in der Debatte über einen Ausschluss der AfD von der Parteienfinanzierung äußerte der Staatsrechtler Zweifel. Das sei politisch vielleicht ein milderes Mittel, vielleicht besser vermittelbar, vielleicht überzeugender, aber juristisch sei es genauso kompliziert wie ein Verbotsantrag. Mit der Aussage widersprach Möllers auch dem bayerischen Ministerpräsidenten Söder, der solche Überlegungen ins Gespräch gebracht hatte.
    Hintergrund ist das jüngste Urteil des Bundesverfassunsgerichts zur NPD-Nachfolgepartei "Die Heimat". Die Rechtsextremen hatten sich im vergangenen Juni umbenannt und wurden von Karlsruhe für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Es war das erste Verfahren dieser Art am höchsten deutschen Gericht. Den Antrag hatten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat gestellt.
    Diese Nachricht wurde am 28.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.